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Energiepreisbremse Glühbirne

Geschafft: Bundestag beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Das Gesetz ist der Startschuss für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren Energien.

Das neue GEG soll eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung in Deutschland einleiten:

  • In Neubaugebieten muss ab dem 01.01.2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen
  • Ab 2026 bzw. 2028 (angelehnt an das Wärmeplanungsgesetz und abhängig von der Gemeindegröße) müssen neu eingebaute Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten ebenso mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen
  • Bestehende Heizungen sind ausgenommen und können weiter genutzt werden, auch wenn eine Reparatur ansteht
  • Der Umstieg auf erneuerbare Energien erfolgt technologieoffen, auch die Kombination unterschiedlicher Technologien ist zulässig
  • Ab dem 01.01.2024 neu eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen ab dem Jahr 2029 stufenweise ansteigende Anteile von grünen Gasen oder Ölen verwenden

Damit beinhaltet das GEG eine klare Richtschnur für Investitionsentscheidungen für Verbraucher, Wohnungswirtschaft, Heizungsindustrie und Handwerk

Das Gesetz sieht ausreichende Übergangsfristen sowie Härtefallregelungen und eine Förderung von bis zu 70% für den Heizungstausch vor.

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